In der Privacy Soapbox geben wir Datenschutzfachleuten, Gastautoren und meinungsstarken Branchenmitgliedern eine Bühne, um ihre einzigartigen Ansichten, Geschichten und Erkenntnisse über Datenschutz zu teilen. Die Autoren tragen zu diesen Artikeln mit ihrer persönlichen Kapazität bei. Die geäußerten Meinungen sind ihre eigenen und repräsentieren nicht notwendigerweise die Ansichten von Didomi.
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Anbieter kostenloser Dienste und Inhalte im Internet stehen zunehmend vor technischen und regulatorischen Herausforderungen, wenn es darum geht, ihre Dienste zu monetarisieren. Unabhängiger Journalismus, der für unsere Gesellschaft und Demokratie in der heutigen Welt von entscheidender Bedeutung ist, steht unter Druck und ist auf verschiedene Einnahmequellen angewiesen. Dazu gehören Einnahmen aus (einwilligungsbasierter) Werbung.
Allgemein zu "Bezahlen oder Zustimmen"-Modellen
Unter der DSGVO und der ePrivacy-Verordnung ist für eine Vielzahl von Gerätezugriffen und Datenverarbeitungsoperationen eine Zustimmung erforderlich. Der regulatorische Druck, Zustimmung mit Hilfe von Einwilligungsbannern zu erhalten, nimmt zu. Aus diesem Grund hat sich unter Dienstanbietern in Europa ein Ansatz etabliert, der sowohl die Privatsphäre der Nutzer als auch die wirtschaftlichen Interessen der Dienstanbieter in rechtlich konformer Weise harmonisiert – die sogenannten "Pay or Okay"-Modelle. (Anmerkung der redaktion: Im deutschsprachigen Raum als PUR-Modelle bekannt)
Das klassische "Zahlen oder Zustimmen"-Modell bietet zwei Alternativen. Entweder geben Nutzer ihre Zustimmung zu Werbung und Tracking, oder sie zahlen eine Gebühr für die nutzung des Dienstes ohne Tracking und Werbung. Nutzer können also nach eigenem Ermessen entscheiden, wie sie den Journalismus unterstützen möchten. Ob sie Geld für eine journalistische Dienstleistung bezahlen, zum Beispiel, oder sie kostenlos nutzen, vorausgesetzt, sie stimmen der Werbung und dem Tracking zu. In diesem Fall werden die Dienste indirekt durch die Werbetreibenden finanziert und die Nutzer „zahlen“ mit ihren Daten und ihrer Aufmerksamkeit.
contentpass als nachhaltige Lösung für Nutzer und Dienstanbieter
Das in Berlin ansässige Unternehmen contentpass ist der einzige unabhängige Anbieter eines standortübergreifenden "Zahlen oder Zustimmen"-Modells in Europa. Das gleichnamige contentpass-Abonnement ermöglicht Nutzern das Surfen ohne Werbung und Tracking auf mehr als 450 Websites. Eine große Anzahl von Websites in Spanien wurde kürzlich mit contentpass aktiviert, da die dortige Datenschutzbehörde den Druck auf Dienstanbieter erhöht hat, Zustimmungen einzuholen. Mit contentpass erhalten Sie eine Plug-and-Play-Lösung als Verleger und können das Modell innerhalb weniger Tage starten.
Das Abonnement kostet derzeit 3,99 € pro Monat. Das bedeutet, dass Nutzer sich über Nachrichten, Sport, Wetter, IT-News, ihre E-Mails überprüfen, Rezepte ansehen und vieles mehr für weniger als 1 Cent pro Website informieren können. Im Gegenzug erhalten die Partner-Websites eine Entschädigung für den verlorenen Werbeumsatz von Nutzern, die ihre Website mit einem contentpass-Abonnement besucht haben. Der Preis basiert auf dem durchschnittlichen Umsatz pro Anzeige auf dem jeweiligen Angebot. Diese Art der Preisberechnung ermöglicht es, transparent darzulegen, wie der Preis für das werbe- und trackingfreie Abonnement abgeleitet wird. Diese Art der Preisberechnung erfüllt auch die hohen Anforderungen der Behörden hinsichtlich des Bewertungskriteriums der Angemessenheit der Alternative wie kein anderer.
contentpass harmonisiert die Interessen der Nutzer in Bezug auf Datenschutz und freien Zugang zu Informationen und Diensten im Internet mit den Interessen der Dienstanbieter bei der Refinanzierung ihrer eigenen Dienste.
Nach Meinung des Autors bietet es den Nutzern die Wahl, wie sie konsumieren möchten und somit ihre Dienste mit einem standortübergreifenden Abonnement refinanzieren können, was eine Verkörperung der informationellen Selbstbestimmung darstellt. An dieser Stelle ist es wichtig, noch einmal zu betonen, dass es bei diesem Modell nicht darum geht, für die eigene Privatsphäre zu zahlen, sondern um eine selbstbestimmte Entscheidung darüber, für welche Inhalte und Dienste ein Nutzer bereit ist zu zahlen, oder um eine Querfinanzierung durch Werbetreibende durch die Zustimmung zu personalisierter Werbung zu ermöglichen.
Dank des standortübergreifenden Ansatzes und der Spezialisierung von contentpass auf "Zahlen oder Zustimmen" als Dienstleistung ist eine nahtlose Integration in führende Consent-Management-Plattformen wie DIDOMI schnell und einfach. Contentpass ergänzt somit DIDOMIs innovative Paywall-Modelle und Strategien und ermöglicht eine kontinuierliche Anpassung an sich ändernde Vorschriften und Nutzerpräferenzen.
Darüber hinaus bedeutet das fairere und transparentere Preismodell, dass auch kleinere und mittlere Website-Betreiber sich für ein solches Modell entscheiden können. Verglichen mit einer internen Implementierung ist dieser Lösungsansatz in den meisten Fällen sicherlich leistungsfähiger und vor allem immer auf dem neuesten Stand der technischen und regulatorischen Standards. Aus diesem Grund vertrauen auch führende globale Mediengruppen auf die Expertise und Lösungen von contentpass.
Ein großer Vorteil der Lösung mit contentpass ist die tägliche automatische Überprüfung der eigenen Website hinsichtlich der korrekten Integration von Drittanbietern, damit keine datenschutzpflichtige Verarbeitung ohne Zustimmung der Nutzer stattfindet. Dieses kontinuierliche externe Monitoring bietet Inhaltsanbietern eine gewisse Sicherheit und erhöht die Glaubwürdigkeit des Modells, da es als echte und freie Wahl für die Nutzer gedacht ist und das Wertversprechen eingehalten wird.
Status quo der Debatte über die Zulässigkeit von "Zahlen oder Zustimmen"-Modellen
Die Zulässigkeit und die Kernfunktion von "Zahlen oder Zustimmen"-Modellen wurden in einem Urteil des EuGH am 4. Juli 2023 bestätigt. Es wurde festgestellt, dass Nutzern „eine gleichwertige Alternative angeboten werden kann, die solche Datenverarbeitungsvorgänge nicht umfasst, gegen eine angemessene Gebühr“ (Absatz 150). Darüber hinaus wurde die Zulässigkeit bereits durch die deutsche Datenschutzkonferenz (DSK) in einem gemeinsamen Beschluss vom 22. März 2023 und die französische Aufsichtsbehörde Commission Nationale de l'Informatique et des Libertés (CNIL) als Teil der Veröffentlichung einheitlicher Bewertungskriterien am 16. Mai 2022 bestätigt. Die spanische Datenschutzbehörde Agencia Española de Protección de Datos (AEPD) hat diese Bewertung am 11. Juli 2023 befürwortet.
Der Europäische Datenschutzausschuss (EDPB) wurde um eine Stellungnahme zu diesem Thema von drei Datenschutzbehörden gemäß Artikel 64(2) DSGVO gebeten. Darüber hinaus wurde auch ein Konsultationsverfahren im Vereinigten Königreich durch das Information Commissioner's Office (ICO), die britische Datenschutzbehörde, eingeleitet.
Am 17. April 2024 veröffentlichte der EDPB eine Stellungnahme, die 42 Seiten umfasst. Es handelt sich um eine interne EDPB-Richtlinie, die für die Datenschutzbehörden bindend ist, jedoch nur eine Rechtsmeinung darstellt und nicht als rechtliche Verpflichtung verstanden werden sollte. Darüber hinaus betrifft dieser Fall explizit sehr große Online-Plattformen.
Hier sind die ersten relevanten Feststellungen:
- Die Aussagen sind repetitiv, es gibt viele vage Begriffe und emotionale Abschnitte
- Dieser Inhalt basiert auf einer Abneigung gegen profilbasierte Werbung, die nie richtig erklärt wird
- Teilweise berücksichtigen diese nicht die eigene Positionierung des EDPB zu Art. 5 (3) der ePrivacy-Richtlinie
- Die Meinung führt zu Unsicherheiten, wo die nationalen Regulierungsbehörden sich zuvor klarer geäußert hatten, also leider ein Rückschritt. Zumal eine weitere Richtlinie für alle Marktteilnehmer herausgegeben werden soll und der Inhalt nun unsicherer denn je ist.
- Die Aussage ignoriert die Handlungsfähigkeit und den freien Willen der Nutzer
Es ist zu erwarten, dass diese Meinungen massiv in Bezug auf Kompetenz und Inhalt angefochten werden. Dies lässt sich bereits beobachten. In einem Artikel im deutschen Tagesspiegel dieser Woche distanzierte sich der Hamburger Datenschutzbeauftragte deutlich und machte klar, dass er mit der strengeren Positionierung nicht einverstanden ist, dass sie wörtlich "nicht mehr die seine ist" und schwer mit der Rechtsprechung des EuGH zu vereinbaren ist. Dies zeigt, dass es innerhalb der Datenschutzbehörden stark divergierende Meinungen gibt.
Es bleibt abzuwarten, welche Kriterien die Datenschutzbehörden und Gerichte letztendlich anwenden werden, um die Freiwilligkeit der Zustimmung in Einzelfällen zu bewerten. Kriterien wie die Angemessenheit des Preises, die Erfüllung des Wertversprechens, die Granularität der Zustimmung und ein sogenanntes Machtungleichgewicht werden derzeit diskutiert. Insbesondere der letzte Punkt ist als Kriterium umstritten, da der EuGH ausdrücklich anerkennt, dass die marktbeherrschende Stellung eines Dienstanbieters für die Wirksamkeit der Zustimmung im Zusammenhang mit einem "Zahlen oder Zustimmen"-Modell irrelevant ist. Weitere Informationen finden Sie im Marktüberblick der BVDW.
contentpass ist eine der nachhaltigsten „Zahlen oder Zustimmen“-Lösungen auf dem Markt. Das Modell erfüllt bereits viele Elemente des EDPB-Dokuments und die spezifischen Anforderungen der nationalen Datenschutzbehörden. Wie alle Marktteilnehmer analysiert und interpretiert contentpass die Stellungnahme des EDPB detailliert und zieht bei Bedarf eigene Schlüsse, um das Modell weiter zu verbessern.
Haftungsausschluss: conreri berät eine große Anzahl von Dienstanbietern und Verbänden in Europa im Zusammenhang mit "Zahlen oder Zustimmen"-Modellen. Unter anderem wurde David Pfau als externer Datenschutzbeauftragter bei contentpass ernannt.